Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

allgemeine Verhaltensregeln bei der Nutzung kommunaler Sporthallen

16. 09. 2020

Unter den besonderen Bedingungen der Pandemielage sind folgende allgemeine
Verhaltensregeln bei der Nutzung kommunaler Sporthallen einzuhalten:

 

  • Namentliche Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragte*r), die als

Koordinator*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des
Trainingsbetriebs zuständig ist (Erreichbarkeitsdaten!)

  • Bei allen am Training Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt

werden.

  • Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen der

Sportstätte fernbleiben (trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser
Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.); dies gilt ebenfalls,
wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

  • Für jede Trainingseinheit muss der Nutzer eine Anwesenheitsliste mit folgenden

Angaben zu führen: Erfassung des Vor- und Familiennamens, der Telefonnummer
bzw. der E-Mail-Adresse der Teilnehmenden, Aufbewahrung der Anwesenheitsliste
für die Dauer von vier Wochen beim jeweiligem Nutzer und Herausgabe der Liste an
das zuständige Gesundheitsamt auf Verlangen; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
ist die Anwesenheitsliste zu vernichten

  • Der Zugang zur Sportstätte und das kontaktlose Training sind so zu gestalten, dass

alle anwesenden Personen stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern
zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen.

  • Die Sportausübung hat kontaktfrei zu erfolgen. Kontakt bei der Sportausübung ist

jedoch für die Personen untereinander erlaubt, die vom allgemeinen Abstandsgebot
ausgenommen sind:

  • Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts,
  • Eigene Kinder (Personen, für die ein Sorge- oder gesetzliches oder gerichtlich

angeordnetes Umgangsrecht besteht),

  • Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der Kindertagesbetreuung

Sportanlagen nutzen oder Sport treiben,

  • Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der Jugendarbeit, der

Jugendsozialarbeit oder der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) Sport treiben,

  • Personen, die im Rahmen des Schulbetriebs Sport ausüben
  • die reine Sportausübung in festen Gruppen im Mannschaftssport von

höchstens 30 Personen und im Individualsport von höchstens 5 Personen

  • der Wettkampfbetrieb in Sportarten, bei deren Ausübung die

Abstandsregelung sportartbedingt nicht eingehalten werden kann. Bei
Wettkämpfen dürfen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und
Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein.

  • Es sind regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen,

insbesondere, wenn Geräte gemeinsam genutzt werden.

  • Das Verlassen der Sportstätte hat direkt nach dem Training unter Einhaltung des

Abstandsgebots zu erfolgen.

  • Die „gehenden“ und die „kommenden“ Sportler*innen sollten sich möglichst nicht

treffen; dies wird von den jeweiligen Trainer*innen/Übungsleiter*innen innerhalb ihres
Angebots organisiert und sichergestellt (z.B. indem das eigentliche Sportangebot um
10 Minuten verkürzt wird).

  • Sportler*innen einer „kommenden“ Gruppe müssen draußen VOR der Sportstätte

warten und dürfen das Objekt erst betreten, wenn sie von ihren
Trainer*innen/Übungsleiter*innen eingelassen werden (was erst dann der Fall sein
kann, wenn die „gehende“ Gruppe die Sportstätte verlassen hat).

  • Ein regelmäßiger, mindestens stündlicher, Austausch der Raumluft durch Frischluft

aller Räume der Sportstätte einschließlich Sanitärbereiche und Umkleiden hat zu

allg. Verhaltensregeln SpH aktuell.doc / 00. XXX 0000

2 von 2

erfolgen. Nach jeder Nutzung ist die Halle mindestens für 5 Minuten gründlich zu
lüften!

  • Die Nutzung sanitärer Einrichtungen, insbesondere der Sammelumkleiden, der

Duschräume und der WC-Anlagen erfolgt unter strikter Einhaltung des
Abstandsgebots und der Hygieneregeln

  • Der Nutzer hat regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und

Desinfektionsmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere bei der gemeinsamen
Nutzung von Geräten; Desinfektionsmittel für die Flächendesinfektion sind durch die
Nutzer bereitzustellen

  • Die Sportausübung erfolgt ohne Zuschauerinnen und Zuschauer; dies gilt nicht für

sorge- und umgangsberechtigte Personen.

  • Händehygiene beachten!
  • Husten- und Niesetikette beachten: Abstand gegenüber anderen Personen